2.

Ihren Ursprung hatten diese Entwicklungen im frühen 20. Jahrhundert, nachdem sich das damals territorial noch wesentlich kleinere Hamburg zur Millionenstadt entwickelt hatte. Die Stadt litt im Zeitalter von Hochindustrialisierung, Hafenexpansion und Zuwanderung unter massiven Raumnöten. Hamburg-interne Lösungsversuche stießen jedoch an ihre Grenzen, weil das Umland zu Preußen gehörte, somit weder politisch noch planerisch ohne Weiteres greifbar war. Angesichts begrenzten urbanen Raumes kamen konzeptionelle Überlegungen zu einem „Groß-Hamburg“ auf. Sie wurden nach dem Ersten Weltkrieg von dem Architekten, Städteplaner und Hamburger (Ober-) Baudirektor Fritz Schumacher vorangetrieben. Bekanntestes und bis heute nachwirkendes Beispiel ist das von Schumacher ausgearbeitete so genannte Achsenkonzept, dass eine Verdichtung von Wohnsiedlungen und Gewerbe entlang von sternförmig ins Umland entlang von Hauptverkehrstrassen verlaufenden Entwicklungsbändern vorsieht.

Aber auch im Hamburger Umland wurden raumplanerische Konzeptionen entworfen. Hier spielte insbesondere der Stormarner Landrat Friedrich Knutzen eine bedeutsame Rolle, der entsprechende Denkschriften vorlegte. Aus Perspektive des Umlandes ergab sich durch die genannten Probleme Hamburgs ein enormer Siedlungsdruck. Dies galt vor allem für jene ländlichen Kommunen, die verkehrstechnisch durch Schienenanbindung bereits erschlossen waren. Die Dynamik sowohl des urbanen als auch suburbanen Raumes im frühen 20. Jahrhundert forderte jedenfalls Lösungen, die sich aus Sicht der Großstadt einerseits, des Hamburger Umlandes andererseits unterschiedlich darstellten. Im Kreis Stormarn führte dies beispielsweise dazu, dass frühzeitig – im Jahr 1925 – ein Kreisbauamt eingerichtet wurde, dass sich mit raumplanerischen Fragen befasste. Jedoch sorgten die nationalsozialistische Diktatur und das so genannte Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 dafür, dass alle grenzüberschreitenden Planungen im Großraum Hamburg handstreichmäßig abgewürgt und das Problem zunächst einseitig zu Gunsten Hamburgs durch massive Gebietserweiterungen gelöst wurde. Diese rein auf Hamburg ausgerichtete Zielsetzung ließ zugleich alle bestehenden Anfänge einer grenzüberschreitenden Regionalplanung, wie den 1928 begründeten hamburgisch-preußischen Landesplanungsausschuss, bis auf weiteres an Bedeutung verlieren.

Dennoch spielte das Groß-Hamburg-Gesetz für die Umlandkreise im Allgemeinen und Stormarn im Besonderen eine wichtige Rolle – gerade wegen seiner aus Sicht des Umlandes zunächst höchst negativen Folgen. Das am 1. April 1937 in Kraft getretene Gesetzes umfasste im Wesentlichen die Eingemeindung zahlreicher zuvor preußischer Gemeinden bzw. Stadtkreise nach Hamburg, darunter Altona, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek. Die Hansestadt wuchs dadurch flächenmäßig um 80%, bevölkerungsmäßig um 41%. Umgekehrt verloren die Umlandgemeinden wirtschaftlich wichtige Orte und Regionen. So trat allein der Kreis Stormarn die zwölf Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel ab, was einen Verlust an Bevölkerung von 67.060 Einwohnern und an Fläche von 128,43 km2 nach sich zog. Von Hamburg neu zu Stormarn kam lediglich die bisherige Hamburger Exklave Großhansdorf-Schmalenbeck. Für den Kreis Stormarn waren die Gebiets- und Bevölkerungsabtretungen mit einem erheblichen Verlust an wirtschaftlicher Substanz verbunden, denn der Kreis musste die meisten seiner gewerblich-industriell entwickelten Gebiete – wie Billstedt, Bramfeld und Lohbrügge – abtreten.