Norbert Fischer: Zwischen Technik und Trauer. Berlin 2002.

Kapitel 2
Die frühen Krematoriumsbauten: Planung, Technik und Architektur


2. Die Beispiele Heidelberg und Hamburg (1891/92)

Das zweite in Betrieb genommene deutsche Krematorium in Heidelberg wurde am 22. Dezember 1891 eingeweiht - die erste Einäscherung fand am Folgetag statt (das Hamburger Krematorium war zwar früher fertiggestellt worden, konnte aber aus noch zu erläuternden Gründen vorerst nicht in Betrieb gehen). Wie im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, so überließ man es auch im Großherzogtum Baden - nach einer entsprechenden Petition des Heidelberger "Comités zur Errichtung einer Feuerbestattungsanstalt" im März 1890 - den jeweiligen Lokalbehörden, Krematoriumsbauten zu genehmigen. Das genannte "Comité" war aus dem Heidelberger Feuerbestattungsverein hervorgegangen, um den Bau der Feuerbestattungsanstalt voranzutreiben. Es versammelte auch etliche Stadträte, so dass dem Projekt von kommunaler Seite kaum Widerstände entgegengebracht wurden. Allerdings musste das Krematorium auch hier von den Feuerbestattungsanhängern selbst finanziert werden - und zwar durch die Ausgabe von rückzahlbaren unverzinslichen Anteilscheinen zu je 100 Mark. Die Stadt Heidelberg stellte den Baugrund auf dem kommunalen Bergfriedhof kostenlos zur Verfügung und übernahm nach Fertigstellung die laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten. Im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Krematorien wurde hier aus Kostengründen der aus Schweden stammende Einäscherungsapparat "System Klingenstierna" installiert, der zuvor bereits in Göteborg und Stockholm verwendet worden war. Das "Comité" wollte seinen Bau zu einem preisgünstigen "Muster"-Krematorium machen, um breiteren Bevölkerungsschichten die Einäscherung zu ermöglichen. Auch hier wurden Trauer und Technik eindeutig getrennt: Der Verbrennungstrakt kam wiederum ins Untergeschoss, das dem Bauwerk rückwärtig angegliedert war. Wie andere frühe Bauten seiner Art erwies sich das in antikisierend-tempelähnlichen Stil nach einem Entwurf des Heidelberger Architekten Philipp Thomas errichtete Krematorium als Publikums- und Touristenattraktion und wurde in Stadtführern unter den Sehenswürdigkeiten aufgeführt.

In der freien Reichsstadt Hamburg gab es 1891 ebenfalls ein betriebsbereites Krematorium - das erste großstädtische. Es konnte jedoch vorläufig nicht benutzt werden, da hier die gesetzlichen Bestimmungen zur Feuerbestattung nach anhaltenden Streitigkeiten zwischen Bürgerschaft und Senat erst unter dem Druck der schweren Cholera-Epidemie 1892 erlassen wurden. Es waren unter anderen diplomatisch-politische Rücksichten auf das benachbarte Preußen, die die gesetzliche Regelung der Feuerbestattung verzögerten.

Da diese Vorgeschichte symptomatisch ist für die politischen Konflikte, die die neue Bestattungsart hervorrief, sei sie hier ausführlicher geschildert. Schon 1872 hatte in Hamburg der städtische Medizinalinspektor in einem Bericht über den Zusammenhang von Bestattungswesen und öffentlicher Gesundheitspflege die Leichenverbrennung zumindest theoretisch in Erwägung gezogen. Auch wurde 1874 im Anschluss an einen Vortrag von Carl Reclam ein Feuerbestattungsverein gegründet, dessen Aktivitäten allerdings in der Folgezeit im Sand verliefen. 1883 wurde ein neuer Verein gegründet, der bereits nach kurzer Zeit mehrere hundert Mitglieder zählte und unter anderem öffentliche Vorträge organisierte. Sein eigentliches Ziel aber blieb die Einrichtung eines "Leichenverbrennungsapparates" in Hamburg. So lange dies noch nicht in Sicht war, widmete sich der Verein der Vermittlung von Einäscherungen im Gothaer Krematorium.

Zur Verwirklichung seines Zieles benötigte der Hamburger Feuerbestattungsverein eine Genehmigung des regierenden Senats. Unter Verweis auf die hygienischen und wirtschaftlichen Vorzüge der Feuerbestattung richtete er 1884 zunächst eine entsprechende Petition an die Bürgerschaft - dem Hamburger Parlament, das ihn in seinem Ansinnen auch unterstützte. Nach einigem Zögern zeigte sich der Senat Ende 1885 bereit, die entsprechende Genehmigung zu erteilen - sofern die Nutzung auf die örtliche Bevölkerung beschränkt bliebe. Der Senat wollte damit Querelen mit dem politisch mächtigen Nachbarstaat Preußen vermeiden (das erst 1911 die Feuerbestattung gesetzlich zuließ) - und preußisch waren auch die direkt an Hamburg grenzenden Städte Altona und Wandsbek.

Anschließend bemühte sich der Verein, über Anteilsscheine die nötigen Kapitalien für den Bau eines Krematoriums zu erhalten. Als Ende 1887 genügend Geld zur Verfügung stand, schrieb der Verein einen Planungswettbewerb aus, den der Hamburger Architekt Ernst Paul Dorn gewann. Nach einigen Konflikten zwischen Senat und Feuerbestattungsverein um den geeigneten Bauplatz entsprach letzterer dem Wunsch der Regierung und erwarb ein Gelände in der Nähe des 1877 eröffneten neuen Zentralfriedhofes Ohlsdorf weit außerhalb des Stadtzentrums. Mit dem Dresdener Ingenieur Richard Schneider wurde erfolgreich über den Bau der technischen Anlagen verhandelt. Schneider war ja bereits beim Gothaer Verbrennungsapparat in führender Stellung für Siemens tätig gewesen und hatte danach einen eigenen, modifizierten Verbrennungsapparat konstruiert. Während Bau und Betrieb der Anlage vom Verein geleistet werden sollten, behielt sich der Hamburger Senat von vornherein ein obrigkeitliches Aufsichtsrecht vor. Nachdem im Sommer 1891 Probeverbrennungen mit Tierkadavern stattgefunden hatten, wurde der Bau am 22. August 1891 offiziell eingeweiht.

Dennoch konnte das Krematorium noch längst nicht seinen Betrieb aufnehmen. Als schwerwiegender Konfliktpunkt erwies sich die Frage, ob die Nutzung auf die Hamburger Bevölkerung beschränkt bleiben solle. Zusätzlich wurde die reguläre Inbetriebnahme verzögert, weil sich der Hamburger Senat entschloss, die staatlichen Bestimmungen zur Feuerbestattung nicht - wie ursprünglich geplant - auf dem Verwaltungsweg, sondern über eine gesetzliche Regelung zu erlassen. Damit war wiederum die Bürgerschaft gefragt, die nun ihrerseits die Nutzungsbeschränkung auf die Hamburger Bevölkerung ablehnte, weil dies die Rentabilität des Krematoriums beeinträchtigt hätte. Letzteres schien auch deswegen von Bedeutung, weil der Verein als Betreiber zwar keinen privaten Gewinn erwirtschaften wollte, jedoch die aufgenommen Kapitalien zurückzahlen musste.

Die Verhandlungen zwischen Feuerbestattungsverein, Bürgerschaft und Senat zogen sich bis in den Sommer 1892 hin, als im August desselben Jahres eine verheerende Cholera-Epidemie Hamburg heimsuchte. Damit rückten alle Fragen einer gesetzlichen Regelung der Feuerbestattung zunächst in den Hintergrund, bevor der Senat schließlich Anfang November 1892 seinen bisherigen Standpunkt aufgab und auf die Wünsche der Bürgerschaft einging. Im Hintergrund stand, dass die Cholera-Epidemie mit ihren mehreren tausend Opfern die hygienisch-sanitären Probleme in der Stadt und damit auch die Bedeutung einer hygienischen Bestattungsart aufgezeigt hatte. In der Tat war ja die Beisetzung der Cholera-Opfer nicht eines der geringsten Probleme im August 1892 gewesen. Jedenfalls wurden am 17. November 1892 die "Bestimmungen betreffend das Feuerbestattungswesen in Hamburg" als Gesetz verkündet - sie sahen unter anderem eine Oberaufsicht der staatlichen Friedhofsdeputation und die Vorlage einer amtlichen Todesbescheinigung vor einer Einäscherung vor. Zwei Tage später konnte die erste Einäscherung stattfinden.

Auch in Hamburg blieb die Zahl der Einäscherungen zunächst gering. Immerhin stieg sie innerhalb von 15 Jahren um das Sechzehnfache an: Von 41 im Jahr 1895 über 147 (1900) auf 678 im Jahr 1910. Betrachtet man die Sozialstruktur der im Hamburger Krematorium Eingeäscherten, so überwogen in den ersten Jahren (1892-1895) bei weitem die kaufmännischen Beruf (47,9%), mit Abstand gefolgt von Beamten und freien akademischen Berufen (16,4%) sowie Rentiers und Privatiers (15,1 bzw. 9,6%). Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum lagen bei den Erdbestattungen Arbeiter und handwerkliche Berufe (28,9 bzw. 25%) an der Spitze. Hier zeigte sich also deutlich, wie sehr die Feuerbestattung in ihrer Frühzeit ein Privileg bürgerlicher Kreise war.

Allerdings lagen in Hamburg aufgrund der eigenwilligen Gebührenpolitik des Feuerbestattungsvereines die Einäscherungskosten besonders hoch - und zwar über jenen für Erdbestattungen auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Erst nachdem das Krematorium im Jahr 1915 vom Hamburger Staat übernommen und die Gebühren entscheidend gesenkt wurden, kam es in den 1920er Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Einäscherungszahlen.

Auch in anderen Staaten gab es Konflikte um den Bau von Krematorien. Manchmal sah man sich genötigt, fürs Erste eine Art "Privat-Krematorium" zu errichten. So jedenfalls geschah die erste technische Einäscherung in den USA. Es handelte sich um den Theosophen und Freimaurer Baron Joseph DePalm, dessen Leichnam am 6. Dezember 1876 - also im selben Jahr, als im italienischen Mailand die erste technische Feuerbestattung der Moderne stattfand - eingeäschert wurde. Dieser demonstrative Akt fand vor vielen Zuschauern auf dem Privatgrundstück des Arztes und Feuerbestattungspionier Francis Julius LeMoyne in Washington (US-Bundesstaat Pennsylvania) statt, wo ein kleines Privat-Krematorium errichtet worden war. Zuvor war der Versuch gescheitert, dieses auf einem regulären Friedhof offiziell zu bauen. In den Folgejahren fanden dort - bis 1887 - noch insgesamt 40 weitere Einäscherungen statt. 1884/85 gingen dann drei weitere Krematorien in den USA in Betrieb, und zwar in New York, Buffalo und Lancaster.

Diese international vollzogene Technisierung des Umgangs mit den Toten passte sich ein in eine allgemeinere "Mechanisierung des Todes" (Sigfried Giedion) in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert, wie sie sich unter anderem in der Einrichtung von Schlachthäusern und dem mechanisierten Schlachten zeigte. Es mag zwar als makaber erscheinen, ist gleichwohl technikhistorisch keine zufällige Parallele, dass 1892 der erste Hamburger Zentralschlachthof knapp sechs Wochen vor Eröffnung des örtlichen Krematoriums seinen Betrieb aufnahm. Auch gewann die Verbrennungstechnologie insgesamt, also nicht nur für Krematorien, in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg immer mehr an Raum. Die in den USA und Großbritannien bereits verbreitete Müllverbrennung wurde, allerdings zögerlicher, auch im Deutschen Reich eingeführt. In Hamburg beispielsweise ging die erste Müllverbrennungsanlage 1896 in Betrieb. Im kleineren Maßstab wurden Verbrennungsöfen zur Abfallbeseitigung unter anderem in Krankenhäusern, Schlachthöfen und Markthallen eingesetzt.

Selbst im Bestattungswesen waren die Krematorien zwar das ausgeprägteste, aber keineswegs einzige Beispiel für die Technisierung. In Hamburg wurde Anfang des 20. Jahrhunderts für den Zentralfriedhof Ohlsdorf ein so genannter Kalzinierofen gebaut. Er diente der hygienischen und effizienten Verbrennung von Knochenresten aus geräumten Grabstellen; seine Verwandtschaft mit dem Verbrennungsapparat des Krematoriums wurde auch dadurch deutlich, dass bei Erörterung dieser Frage im zuständigen Parlamentsausschuss Eduard Brackenhoeft als Vorsitzender des Hamburger Feuerbestattungsvereins hinzugezogen wurde.

Auch in den Krematorien selbst wurden technische Innovationen gern übernommen. Betrieb man im Gothaer Krematorium das Hebewerk des Verbrennungsapparates noch manuell, so arbeitete das Schneidersche System in Hamburg bereits mit hydraulischen Pumpen. So kann man die Feuerbestattung also auch Teil einer allgemeinen "Beschleunigung" im Zeitalter der Hochindustrialisierung betrachten.

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